Waldbrände
Im Winter fehlt zunehmend die langanhaltende Schneedecke, die im Frühjahr für ein langsames Einsickern und Auffüllen des Grundwasserspiegels führt. Unsere Sommer werden immer trockener und bereits im Frühjahr sind lange Trockenperioden zu beobachten, die in Verbindung mit der fehlenden Schneeschmelze und der noch wintertrockenen Vegetation ideale Voraussetzungen für einen Waldbrand bieten. Kurzum: Die Gefahr für Waldbrände (in der Fachsprache Vegetationsbrände genannt) steigt kontinuierlich an.
Dabei ist der aller größte Anteil an Waldbränden durch Menschen verursacht. Sei es durch eine unachtsam weggeworfene Zigarettenkippe, Lagerfeuer und Grillen, durch heiße Fahrzeugmotoren oder Funkenflug bei diversen Arbeiten. Das Glasscherben Brände verursachen, ist mittlerweile Wissenschaftlich widerlegt. Glasscherben besitzen praktisch nie die Linseneigenschaften, die notwendig wären, um das einfallende Licht so stark zu bündeln, das sie eine Entzündung herbeizuführen könnte.
Blitzeinschläge rangieren weit hinten bei den Brandursachen.
Es bleibt dabei: Der Mensch ist durch Unachtsamkeit und Fehlverhalten der größte Verursacher. Das bedeutet jedoch auch, dass wir es in der eigenen Hand haben, Waldbrände zu verhindern.
Bei erhöhter Waldbrandgefahr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Melden Sie Waldbrände sofort an die Feuerwehr unter Tel. 112
- In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober (gilt unter anderem nicht für den Waldbesitzer)
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster
- Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden
- Seien Sie besonders vorsichtig in lichten, grasreichen Bergwäldern, durch Föhneinfluss herrscht hier oft große Trockenheit. Die Waldbrandbekämpfung ist extrem schwierig. Die finanziellen Folgen für den Brandverursacher und die landeskulturellen Folgen für den Wald und für die Bevölkerung können enorm sein
- Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten
- Allgemeine Regelungen zur Feuergefahr im Art 17. des Bayerischen Waldgesetzes

