Humanitäres Völkerrecht
Die europäische Sicherheitslage hat sich die letzen Jahre leider zunehmend verschlechtert. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich jedoch ein einheitliches Regelwerk gegeben, um bei Konflikten zwischen Staaten unnötige Grausamkeiten zu vermeiden. Nach schlimmen Kriegsverbrechen während der Weltkriege wurden die Genfer Abkommen, auch Genfer Rotkreuz-Abkommen oder Genfer Konventionen genannt, von der Weltgemeinschaft beschlossen und in Kraft gesetzt. Diese sind auch als „humanitäres Völkerrecht“ bekannt. Dazu zählen auch noch drei weitere Zusatzprotokolle. Insbesondere im IV. Genfer Abkommen sowie im Zusatzprotokoll 1 und 2 sind elementare Schutzvorschriften für die Zivilbevölkerung erfasst. Wenngleich leider immer wieder massive Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht festzustellen sind, schadet es nicht, sich den grundlegenden Rechten bewusst zu sein.
Für den Schutz der Zivilbevölkerung sind besonders folgende Abkommen relvant:
- IV. Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949
- I. Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte
- II. Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte
Da die Feuerwehren eine Zivilschutzorganisation sind, haben die Genfer Abkommen auch für sie eine große Bedeutung, gelten doch die Genfer Abkommen und deren Zusatzprotokolle als rechtlicher Ursprung des Zivilschutzes. So gelten die Feuerwehren und ihre Tätigkeiten im Rahmen des Zivilschutzes - mit dem Zivilschutzzeichen gekennzeichnet - als völkerrechtlich geschützt.
Aber auch die zivile Bevölkerung hat grundlegende Rechte, um vor den Auswirkungen eines Krieges geschützt zu werden.
Das Rote Kreuz, das sich auf internationaler Ebene für die Überwachung der Genfer Abkommen verantwortlich zeichnet, hat auf dieser Seite die Regelungen für einzelne Bevölkerungsgruppen dargestellt:
Deutsches Rotes Kreuz (DRK): Genfer Abkommen
Deutsches Rotes Kreuz (DRK): Humanitäres Völkerrecht (Einstiegsseite)
Weitere Informationen findet man auch auf diesen Seiten:
Auswärtiges Amt: Humanitäres Völkerrecht
Im Nachfolgenden Dokument sind die Regelungen aller Genfer Abkommen ebenfalls in übersichtlicher Art dargestellt:

